AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


SHA-LA Studios ist eine Marke der JOSHA Life – Naji & Reicherts GbR.

 

§1 Leistungen, Hausordnung

1.1 Es gilt die aktuellste Version der Hausordnung. SHA-LA Studios behält sich Änderungen der Hausordnung auch ohne Zustimmung des Kunden vor, soweit dadurch nicht der Wesensgehalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertrages berührt und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird.

1.2 Zur Nutzung der Leistungen von SHA-LA Studios muss die Volljährigkeit des Kunden erreicht sein. Ist die Volljährigkeit noch nicht eingetreten, muss eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, um das Leistungsangebot von SHA-LA Studios nutzen zu dürfen.

1.3 Die Buchung von Kursstunden erfolgt über das Online Buchungssystem auf der Website unter www.shalastudios.com. Ein Kursbesuch kann nur nach erfolgter Voranmeldung über das Onlinebuchungssystem fest zugesichert werden. Ist ein Kurs bereits vollständig ausgebucht, besteht kein Anspruch auf Erstattung eines des Kursbeitrages bzw. Mitgliedbetrages.

1.4 Kurse, Workshops, Events und Mitgliedschaften sind personengebunden und können nicht übertragen werden.

1.5 SHA-LA Studios behält sich vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu weiteren 14 Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass der Kunde dadurch einen Anspruch auf Erstattung von Kurs- oder Mitgliedsbeiträgen erhält. Die entsprechenden Termine werden dem Kunden rechtzeitig im Voraus durch Aushang, auf unserer Website, auf unserem Instagram Profil und/oder per Email mitgeteilt.

1.6 Termine für Personal Training können nur telefonisch oder via E-Mail und für die Zeiten vereinbart werden in denen keine Kurse stattfinden.

1.7 Gäste von SHA-LA Studios können Karten für den Besuch einzelner oder mehrerer Kurse erwerben. Diese Karten berechtigen ausschließlich zur Buchung unseres regulären Kursangebots. Workshops oder besondere Events sind hierin nicht mit einbegriffen. Die Laufzeit der Karten beträgt 1, 3 oder 6 Monate ab Kaufdatum. Nicht genutzte Kursstunden verfallen nach der oben genannten Laufzeit. Eine Erstattung nicht genutzter Kursstunden erfolgt nicht. Das Neukundenangebot und Sondertarife sind hiervon ausgeschlossen. Hier gelten die jeweils gesondert aufgeführten Bedingungen.

1.8 SHA-LA Studios behält sich das Recht vor Kurse kurzfristig abzusagen und Zeiten oder Trainer zu ändern. Die Änderungen werden im Stundenplan auf der Website angezeigt. Falls Kursstunden abgesagt werden, verfallen diese nicht, sondern können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.


§2 Mitgliedschaft

2.1 Eine Mitgliedschaft berechtigt zur limitierten Buchung von regulären Kursen pro laufendem Monat, nicht aber von gesonderten Workshops oder Events. Letztere sind separat zu erwerben. Nicht eingelöste Stunden können nicht in den Folgemonat übertragen werden und verfallen vom Stundenkonto.

2.2 Erscheint ein Mitglied mit einer monatlichen oder jährlichen Mitgliedschaft innerhalb von 28 Tagen vier oder mehr Mal ohne Absage innerhalb der 12-Stunde-Frist zum gebuchten Kurs innerhalb wird eine Geldstrafe von 15,00€ erhoben. Diese wird dem Mitglied als negatives Guthaben auf dem Mitgliederkonto angerechnet.

2.2 Mitgliedschaften, die unter Sonderkonditionen vereinbart wurden, werden nach der Grundlaufzeit automatisch an den Normaltarif angepasst.

2.3 Der monatliche Mitgliedschaftsvertrag wird am Tag der Buchung wirksam. Der Kunde kann die Leistungen von SHA-LA Studios im vereinbarten Umfang ab Vertragsbeginn in Anspruch nehmen.

2.4 Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum Datum jeden Monats fällig, an dem die Mitgliedschaft erworben wurde. Der Mitgliedsbeitrag wird bargeldlos per Kredit Karte oder SEPA eingezogen, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist.

2.5 Gerät der Kunde mit mehr als einem Mitgliedsbeitrag in Verzug, so ist SHA-LA STUDIOS berechtigt, den Beitrag für die Restlaufzeit des Vertrages mit sofortiger Fälligkeit zu verlangen. Kann der Mitgliedsbetrag aufgrund fehlender Kontodeckung zum Zeitpunkt der Buchung nicht abgebucht werden, wodurch eine Rücklastschrift verursacht wird, so fällt für den Kunden jeweils eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 10,00 € an.

2.6 SHA-LA STUDIOS behält sich vor, bei Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer die Mitgliedsbeiträge entsprechend anzupassen.


§ 3 Kündigung der Mitgliedschaft

3.1 Die Kündigung der monatlichen Mitgliedschaft muss bis spätestens 7 Tage vor Laufzeitende erfolgen, sonst verlängert sie sich automatisch um einen weiteren Monat.

3.2 Die Kündigung der 12-monatigen Mitgliedschaft muss bis spätestens 30 Tage vor Laufzeitende erfolgen, sonst verlängert sich diese automatisch auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

3.3 Die Kündigung einer Mitgliedschaft bedarf der schriftlichen Form. Eine E-Mail an hello@shalastudios.com ist hierfür ausreichend.


§4 Pausieren der Mitgliedschaft

Ein Pausieren der Mitgliedschaft ist grundsätzlich nicht möglich.


§5 Stornierungen

5.1 Kurse können so lange gebucht werden, wie noch freie Plätze verfügbar sind. Kurse können bis zu 12 Stunden vor Kursbeginn kostenfrei online storniert werden. Danach wird trotz Nichterscheinen eine volle Kursstunde vom Konto des Kunden abgezogen.

5.2 Workshops und Events können so lange gebucht werden, wie noch freie Plätze verfügbar sind. Workshops und Events können bis zu 24 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden, danach wird trotz Nichterscheinen der volle Workshop- bzw. Event-Preis vom Konto des Kunden abgezogen.

5.3 Grundsätzlich werden stornierte Klassen, Workshops oder Private Sessions nicht erstattet, sondern dem Kundenkonto gutgeschrieben (Gutschrift). Das entsprechende Guthaben kann für andere Kurse, Events oder Workshops genutzt werden.


§6 Haftung

6.1 SHA-LA STUDIOS schließt jegliche Haftung für Schäden des Kunden aus, soweit sich nicht aus dem Gesetz etwas anderes ergibt.

6.2 Bei Ausfall des Trainingsbetriebes aus Gründen, die SHA-LA STUDIOS nicht zu vertreten hat, besteht kein über die Erstattung eines des Kursbeitrages, bzw. Mitgliedbetrages hinausgehender Anspruch auf Schadenersatz.

6.3 Für den Verlust von Wertgegenständen übernimmt SHA-LA STUDIOS keine Haftung. Insbesondere begründet die Zurverfügungstellung einer Garderobe und weiterer Stauräume keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Garderobe und Stauräume sind lediglich während der Zeit der jeweiligen Trainingsstunde zu nutzen.

6.4 SHA-LA STUDIOS haftet nicht für Schäden, die der Kunden selbst zu vertreten hat. Für Schäden aufgrund unsachgemäßer Gerätebenutzung wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

6.5 Schäden gegenüber SHA-LA STUDIOS, die der Kunde zu vertreten hat, sind durch den Kunden zu ersetzen.

6.6 SHA-LA STUDIOS behält sich vor, im Einzelfall vor Nutzung der angebotenen Leistung die Vorlage einer durch einen Arzt ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verlangen. Dies gilt insbesondere im Falle einer Schwangerschaft, beim Vorhandensein von künstlichen Implantaten, von Epilepsie, oder weiteren, die gesundheitliche Unbedenklichkeit zur Kursteilnahme potenziell einschränkenden Faktoren.



§7 Datenschutz, Gerichtstand und Nichtigkeitsklausel

7.1 SHA-LA STUDIOS ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß §§ 20, 28 BDSG zur Abwicklung des Vertrages zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. SHA-LA STUDIOS verpflichtet sich, die ihr im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Informationen aus dem Bereich des Kunden vertraulich zu behandeln. Vertragsrelevante Änderungen wie Anschrift, Name, Bankverbindung (Stornogebühren gehen dann zu Lasten des Kunden), usw. sind SHA-LA STUDIOS durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen.

7.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Mitgliedschaftsverträge unterliegen dem deutschen Recht.

7.3 Der Gerichtstand ist Berlin.

7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll diejenige Bestimmung gelten, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.


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